Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Neo's Outdoor Dog




Neo's Outdoor Dog – Eine Marke der Neo's Adventure AG



1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

  • Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Neo's Outdoor Dog (nachfolgend «Anbieter» genannt).
  • Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Hundebetreuungsvertrages (digital oder physisch) zustande. Mit dem Abschluss akzeptiert der Hundehalter (nachfolgend «Halter» genannt) diese AGB vollumfänglich.



2. Aufnahmebedingungen & Pflichten des Halters

  • Gesundheit & Impfungen: Der Halter bestätigt, dass der Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie ordnungsgemäss geimpft und bei Amicus registriert ist. Akute Erkrankungen oder Allergien sind zwingend vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.
  • Sozialverträglichkeit: Der Anbieter betreut Hunde grösstenteils im Rudel. Der Halter versichert, dass der Hund sozialverträglich ist. Verhält sich ein Hund im Rudel extrem aggressiv oder gefährdend, kann die Betreuung per sofort abgebrochen werden.
  • Läufigkeit: Die Aufnahme von läufigen Hündinnen in die Rudelbetreuung ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher Absprache möglich. Wird eine Läufigkeit verschwiegen, haftet der Halter für alle daraus entstehenden Folgen (z. B. Deckung, Unruhe im Rudel).



3. Verpflegung & Hundefutter

  • Mitzubringendes Futter: Das gewohnte Hundefutter ist vom Halter für den gesamten Betreuungszeitraum (insbesondere bei der Ferien- und Wochenendbetreuung) in ausreichender Menge kostenlos mitzubringen.
  • Unzureichende Futtermenge: Sollte das mitgebrachte Futter nicht ausreichen, ist der Anbieter berechtigt, im Sinne des Tierwohls selbständig ein passendes Ersatzfutter auszuwählen und zu erwerben.
  • Kostenfolgen: Die für die Beschaffung des Ersatzfutters anfallenden Kosten werden dem Halter vollumfänglich und ohne vorherige Rücksprache in Rechnung gestellt.



4. Leistungen & Buchungsmodelle (Spazier- & Tagesdienst)

  • Einzeltermine: Dienstleistungen werden flexibel nach Absprache abgerufen.
  • Fixplätze: Der Hund blockiert an fest vereinbarten Wochentagen einen festen Platz auf den Touren bzw. in der Betreuung.
  • Wochenend- & Ferienbetreuung: Bei der Wochenend- und Ferienbetreuung werden sowohl der Abholtag als auch der Bringtag jeweils als ganze Tage vollumfänglich verrechnet.



5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug & Mahnspesen

  • Abrechnung von Fixplätzen: Für vertraglich vereinbarte Fixplätze erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Der Rechnungsbetrag ist rein netto innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
  • Abrechnung von Einzelterminen: Dienstleistungen für Einzeltermine (flexible Buchungen, Kurzzeiteinsätze) sind grundsätzlich im Voraus (Vorauszahlung) zu bezahlen.
  • Zahlungsmittel: Der Anbieter akzeptiert Zahlungen per Banküberweisung, TWINT oder per Kartenzahlung vor Ort.
  • Zahlungsverzug & Mahnspesen: Befindet sich der Halter mit der Zahlung im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Betreuungsdienstleistung per sofort und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr (Mahnspesen) von CHF 20.– pro Mahnung zur Deckung des administrativen Aufwands in Rechnung gestellt.



6. Annullierungsbedingungen & Kündigungsfristen

  • Einzeltermine (Spazierdienst & Tagesbetreuung): Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar zu 100 % fällig.
  • Ferien- und Wochenendbetreuung:  
    • Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenlos.
    • 13 bis 3 Tage vor Beginn: 50 % des Gesamtbetrags fällig.
    • Unter 48 Stunden vor Beginn: 100 % des Gesamtbetrags fällig.
  • Fixplätze: Für regelmässige Fixplätze gilt eine ordentliche gegenseitige Kündigungsfrist von 7 Tagen. Die Kündigung hat schriftlich (per E-Mail oder Post) zu erfolgen.



7. Schlüsselübergabe & Zutrittsrechte

  • Sofern für den Spazierdienst oder das Hunde-Taxi ein Kundenschlüssel übergeben oder deponiert wird, verpflichtet sich der Anbieter, diesen sorgfältig und für Dritte unzugänglich aufzubewahren.
  • Der Schlüssel darf ausschliesslich zur Abholung und Rückgabe des Hundes im vereinbarten Zeitfenster genutzt werden. Die Schlüsselnummer wird im Vertrag festgehalten.



8. Haftung, Versicherung & Notfälle

  • Kausale Haftung: Der Halter bleibt auch während der Betreuungszeit Eigentümer des Hundes und haftet kausal für alle durch den Hund verursachten Schäden an Personen, anderen Tieren oder Sachwerten.
  • Versicherungspflicht: Der Halter bestätigt das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung, welche Schäden durch Hunde (inkl. Drittpersonenhaftung) abdeckt.
  • Medizinische Notfälle: In Notfällen ist der Anbieter berechtigt, den im Vertrag angegebenen Haustierarzt oder den nächstgelegenen Tierarzt / eine Tierklinik aufzusuchen. Die anfallenden Tierarzt- und Transportkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Halters.



9. Transport & Freilauf

  • Der Transport des Hundes erfolgt in dafür gesicherten Fahrzeugen.
  • Der Hund wird grundsätzlich an der Leine geführt. Der Freilauf in sicherem Gelände erfolgt nur, wenn der Halter dies im Betreuungsvertrag ausdrücklich bewilligt hat und der Hund gut abrufbar ist.



10. Medienrechte (Fotos & Videos)

  • Der Anbieter erstellt während der Betreuung Fotos und Videos für Kunden-Updates.
  • Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich widersprochen wurde, dürfen diese Medien für den Internetauftritt und die Social-Media-Kanäle von Neo's Outdoor Dog verwendet werden.



11. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Willisau / LU.
Suchen